Bei diesen Scheinen handelt es sich um Erlaubnis-Scheine.
Diese Scheine ERLAUBEN dir bestimmte Notsignale an Bord mitführen zu dürfen.
Da der Sachkunde-Nachweis (SKN) auf dem Fachkunde-Nachweis (FKN) aufbaut, ist es logisch, dass der SKN den FKN einschließt. Wenn du also den SKN machst, dann darfst du damit auch alles, was du mit dem FKN darfst. ... damit wären die Würfel fast schon gefallen, nicht wahr?! Es gibt nur listigerweise einen Haken, der die Überlegungen noch einmal völlig neu gestaltet:
Die FKN-Prüfung kann als "Steg-Schein" abgenommen werden. Das machen dann ganz "normale" Leute, wie etwa dein Fahrschul-Ausbilder oder ein Mitarbeiter eines Bootsverleihs. Dementsprechend locker geht es dann auch bei der "Prüfung" zu.
Die SKN-Prüfung wird hingegen nur von einem "amtlichen Prüfungsausschuss" abgenommen. Da wird SEHR viel formaler gearbeitet und auch auf bürokratische Kleinigkeiten geschaut.
Falls du immer noch unsicher bist, welchen Schein du brauchst, kannst du im Abschnitt »FKN oder SKN?« des Powerkurses FKN/SKN mehr dazu erfahren.