Üblicherweise ist es eine gute Idee, eine Kautionsversicherung abzuschließen. Das bedeutet, dass die Versicherung gegen ein Entgelt von ca. 70-90 Euro deine Kaution versichert; du also nur dieses Entgelt bezahlst und den Rest deiner Kaution zurück erhältst.
Da kann man schon mal großzügiger werden, nicht wahr?! Denn egal, ob du wirklich einen Schaden verursacht hast oder nicht: die 70-90 Euro bist du in jedem Fall los. Was macht es da schon, wenn der Vercharterer bei der Rücknahme der Yacht einen Schaden aufschreibt, der garantiert nicht auf dein Konto ging? Zahlt doch die Versicherung! Selbst schuld, wenn sie deine Kaution versichern!
Auch hier setzt der Vercharterer in aller Regel auf deine Unwissenheit - mindestens aber auf deine Großzügigkeit, denn es geht ja nicht um dein Geld:
Bei der Rücknahme der Yacht entdeckt er eine "neue Schramme". Nun malt er ein Horrorszenario, bei dem er mit vier- oder sogar fünfstelligen Kosten um sich wirft, dass dir ganz Angst und Bange wird und du schon überlegst, ob du dein Haus verkaufen oder die Kinder arbeiten schicken musst ... bevor er dich wieder beruhigt und sagt:
»Hey, Gott sei Dank hast du eine Kautionsversicherung abgeschlossen. Unterschreibe hier unten rechts, dann regeln wir das schon für dich. Du bekommst deine Kaution auf jeden Fall zurück.«
Und NATÜRLICH bist du nun beruhigt und denkst »Hey, Gott sei Dank habe ich eine Kautionsversicherung abgeschlossen. Da muss ich mir keine Sorgen um meine Kaution machen.«; bevor du großzügig und ohne weiteres Nachdenken die Schadenbestätigung unterschreibst.
Vorsicht! Bei Versicherungsbetrug steckt dein Hals ebenfalls in der Schlinge, denn es ist deine Unterschrift, die ihn erst möglich gemacht hat.
Der gesamte Trick beruht darauf, deinen "fehlenden Sachverstand" gegen die Versicherung (und eventuell auch gegen dich) zu benutzen. Aber Unwissenheit schützt dich nicht vor Strafe! Auch, wenn du vielleicht wirklich glaubtest, dass du den Schaden verursacht hast: Sollte die Versicherung herausbekommen, dass du es nicht gewesen bist, ist es trotzdem Versicherungsbetrug und kann mit hohen Geldstrafen belegt werden. (Guckst du § 265 StGB)